Dienstanweisung 01-2002
Laut DV 01-2001/1-12 ist es jedem Angehörigen der NVA genehmigt, das Erlebte in Worte zu fassen und Erinnerungen niederzuschreiben. Dieses verstößt nicht gegen den Geheimhaltungsbefehl!
Nein - mal im ernst.
Wir möchten das Ihr Euch erinnert und ein paar Zeilen aus Eurem Armeeleben zu Papier (mail) bringt. Geschichten von und über die Armee, Episoden, Erlebtes, kuriose Begebenheiten, Erfahrungen mit Fahrzeugen, bestimmte technische Raffinessen, Insiderwissen, Manövergeschichten oder einfach "nur" Alltägliches. Viele Kleinigkeiten oder scheinbar banales vergißt man und für andere ist es sicherlich interessant. Auch viele Besucher von der "anderen Feldpostnummer" (wie einer so schön ins Gästebuch geschrieben hat) können sich damit sicher eher ein Bild machen. Es müssen ja keine Romane sein- vielleicht nutzt Ihr die kalte Jahreszeit und macht einen Anfang- wir würden uns freuen!
Fertiges einfach mailen - wenn sehr umfangreich oder mit Bildern, bitte vorher ankündigen- viel Spaß!